01.04.2011

Pressemitteilung Biologische Pflanzenschutzmittel für den Kleingarten

Die Tage werden wärmer, Salat, Rüben und Erbsen können bereits gesät werden und an den Fenstern wachsen die selbstgezogenen Tomaten. Und mit den Neuaussaaten und Pflanzungen werden sich auch wieder Krankheiten und Schädlinge einstellen. Um Qualität zu ernten, wird der gewerbliche Gärtner in der Regel mehr oder weniger häufig zu konventionellen Pflanzenschutzmitteln greifen. Der Kleingärtner indes versucht dies so weit wie möglich zu vermeiden. Ist doch „ungespritztes“ Obst und Gemüse ein gewichtiger Grund, selbst zu produzieren.  Einen Minderertrag oder nicht ganz optimale Qualitäten nimmt er dabei gerne in Kauf. Geht der Krankheits- oder Schädlingsbefall jedoch soweit, dass die Ernte komplett vernichtet wird, ist dies nicht mehr hinnehmbar. Hier muss etwas geschehen.

Für den Hausgarten empfiehlt es sich, Pflanzenschutzmittel anzuwenden, die auch im biologischen Anbau zugelassen sind. Diese werden auch Bio-Mittel genannt. Der Name leitet sich aber nicht davon ab, dass diese Präparate nur aus natürlichen und biologischen Ausgangsmaterialien gewonnen würden. Teilweise werden sie sehr wohl chemisch hergestellt oder enthalten chemische Formulierungshilfsstoffe. Der Name rührt daher, dass sie im biologischen Anbau erlaubt sind. In der Regel sind Bio-Mittel nützlingsschonend, unproblematisch für Anwender und Umwelt und sie haben keine oder nur eine kurze Wartezeit. Dies ist die Zeitspanne von der Behandlung mit dem Pflanzenschutzmittel bis zur Ernte.

Zur Verfügung stehen Mittel auf der Basis von Rapsöl, Kaliseife, Neem, Spinosad und Pyrethrum gegen Insekten und Spinnmilben, Bacillus thuringiensis gegen Raupen, das Granulosevirus gegen Apfelwickler und Ferramol gegen Schnecken. Gegen pilzliche Erkrankungen helfen Kupfer und Schwefel. Um eine zufriedenstellende Wirkung zu erreichen, müssen nicht nur der Einsatzzeitpunkt und die Einsatzhäufigkeit bekannt sein, wichtig ist auch die Wirkungsweise der Mittel. Das alles muss auf der Verpackung stehen. Und nicht zuletzt sind auch bei Bio-Mitteln gesetzliche Auflagen zu beachten.

Mancher Hobbygärtner stellt seine Pflanzenschutzmittel aber auch selbst her. Grundsätzlich ist dies auch möglich. Das Pflanzenschutzgesetz sagt aber: „Dazu dürfen keine Substanzen verwendet werden, die zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht wurden.“ Wenn der Hobbygärtner also den vielzitierten Wasserstrahl hernimmt, um die Läuse vom Baum zu spritzen, begeht er streng genommen eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Leitungswasser hat er gekauft, das Wasserwerk will ja Geld damit verdienen. Spritzt er aber den Staub von den Blättern und nimmt dabei den Tod der Läuse billigend in Kauf, dann dient dies der Säuberung und nicht dem Pflanzenschutz. Mit eigenem Brunnenwasser dagegen kann er spritzen, so viel er will, denn dies wurde ja nicht in den Handel gebracht. Durch diese Regelung ist auch einen Schmierseifenlösung gegen Läuse oder heißes Wasser gegen Ameisen gesetzlich strenggenommen nicht erlaubt.

Von dieser Regelung ausgenommen sind aber Backpulver, welches eine gute Wirkung gegen den Echten Mehltau besitzt, Pflanzenöle, Gelatine und Quassia. Sie dürfen als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, genauso wie Kräuter oder Mineralien, die selbst gesammelt wurden. Aber solche juristische Spitzfindigkeiten sind Gott sei Dank bisher nur Theorie geblieben.

Keine Theorie dagegen ist die alte Gärtnerregel, Pflanzen nicht mit kaltem Wasser zu malträtieren, egal, woher es stammt. Untersuchungen haben nämlich ergeben, dass fallende Temperaturen den Gehalt an löslichen Eiweißprodukten in den Blättern steigen lässt. Die Zunahme von löslichem Einweiß aber fördert den Befall mit Pilzen und Blattläusen.

Weitere Infos erhalten Sie beim Fachberater für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Miltenberg, Herrn Roman Kempf, unter Telefon 09371 501-582.

>> Archiv - bisher erschienene Gartentipps

  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

    Abfallkalender

  • Atommüll-Endlager

    Endlagersuche

  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung